Datensicherheit und DSGVO: So sind digitale Assets im teamnext Media Hub geschützt

By Support-Team

Digitale Assets sind nur dann wirklich nutzbar, wenn sie sicher sind. Fotos, Videos, Grafiken und Dokumente tragen oft sensible Informationen. Deshalb ist Datensicherheit im Media Hub kein Zusatz, sondern Grundbedingung.

Sicherheit beginnt beim Hosting

Der Media Hub speichert und verarbeitet digitale Assets in europäischen Hochleistungsrechenzentren.
Bei der Auswahl der Betreiber wird ausschließlich auf zertifizierte Partner gesetzt.

  • ISO 27001 als Standard für Informationssicherheit

  • ISO 27018 als Standard für Datenschutz in der Cloud

Das Ziel ist klar. Daten bleiben in einer Umgebung, die europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Verschlüsselung im Storage und im Transport

Assets sind im ruhenden Zustand geschützt und beim Übertragen ebenso.

  • Speicherung in AES-256 verschlüsselten Containern

  • Transportkanäle mit SSL-Zertifikat abgesichert

Damit sind Dateien nicht nur abgelegt, sondern durchgehend geschützt.

Redundanz statt Risiko

Nach dem Upload werden Daten mehrfach gespiegelt. Zusätzlich liegt ein redundantes Backup in einem separaten Speichercontainer.

  • Mehrfache Spiegelung nach Upload

  • Redundantes Datenbackup in separater Umgebung

Falls versehentlich etwas gelöscht wird, kann das Support-Team die Daten wiederherstellen. So bleibt der Content Stream stabil, auch wenn im Alltag mal etwas schiefgeht.

DSGVO-konform ohne Umwege

Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag kann jederzeit abgeschlossen werden. Ohne Zusatzkosten.

  • DSGVO-konforme Datenhaltung zugesichert

  • AV-Vertrag optional und kostenfrei

Private Cloud für besonderen Schutzbedarf

Für Organisationen mit erhöhten Anforderungen gibt es den Media Hub auch als Private Cloud, gehostet in einem deutschen Rechenzentrum.
In diesem Rahmen ist eine Zusatzvereinbarung gemäß §203 StGB möglich.

  • Private Cloud in deutschem Rechenzentrum

  • Zusatzvereinbarung nach §203 StGB als Ergänzung zum AV-Vertrag

Das richtet sich vor allem an Kunden wie Klinikbetreiber, öffentliche Träger oder Dienstgeheimnisträger.

Privacy by Design als Standard

Beim Aufbau des Media Hub wurden Privacy by Design und Privacy by Default von Anfang an mitgedacht. Seit Inkrafttreten der DSGVO sind diese Prinzipien Pflicht für Unternehmen mit Kunden in der EU. Artikel 25 der DSGVO beschreibt sie als Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Kurz gesagt: Datensicherheit im Media Hub ist kein Versprechen für später. Sie ist Teil der Plattform-DNA.